Bitte beachtet unbedingt die Angaben auf eurem E-Ticket (Flugschein)
2. Sportgepäck
z.B. Fahrräder, Surfbretter, Kitematerial, Tauchgepäck, etc. sind gebühren- und anmeldepflichtig – bitte informiert uns unbedingt!
3. Tiere
sind gebühren- und anmeldepflichtig!
Je nach eingesetztem Flugzeug kann die Beförderung von Tieren oder Sportgepäck begrenzt sein, im Extremfall ist die Beförderung sogar unmöglich. Einzelheiten erfahrt Ihr direkt bei der Fluggesellschaft.
Wenn ihr Tiere mitnehmen wollt, dann holt Euch in jedem Fall erst die Genehmigung des Hotels – denn einige lassen Tiere nicht zu. Mit der Genehmigung vermeidet Ihr Schwierigkeiten nach der Ankunft.
Alle mit der Einfuhr von Gepäck, einschließlich Übergepäck, Sportgepäck oder Tieren verbundenen Beschränkungen, Auflagen der Zielländer und/oder Zollvorschriften sind ausschließlich Sache und Angelegenheiten des Fluggastes. Gleiches gilt für die erforderlichen veterinärärztlichen Atteste bzw. Impfungen.
Die Fluggesellschaft und Euer Reiseveranstalter lehnen jede Verantwortung oder Kosten ab, die sich durch Ein- oder Ausfuhrverbot, Zurückweisung oder Quarantäneeinweisung ergeben.
Die Beförderung von faltbaren Rollstühlen, Gehhilfen, etc. ist auch in Zukunft möglich und wird nicht auf die Freigepäckmenge angerechnet, muss allerdings vorher angemeldet werden (Faltbare Kinderwagen werden ohne Anmeldung befördert).
Auskünfte über entstehende Kosten pro kg Sondergepäck erteilen ausschließlich die Fluggesellschaft (unter Berücksichtigung der jeweiligen Beförderungsbedingungen). OLA- Sportreisen ist für die Beantragung von Sondergepäck/der Genehmigung/Abrechnung etc. nicht zuständig. Die Beförderung von Sondergepäck ist in keinem Fall Bestandteil des mit Euch geschlossenen Reisevertrages. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich die jeweilige Fluggesellschaft.
Service Informationen für Ihre Flugreise
- Bitte beachtet, dass gemäß internationaler Sicherheitsbestimmungen pro Person nur ein Stück Kabinengepäck zugelassen wird. Das Gewicht des Handgepäcks darf in der Regel 6kg sowie die Maße 56 x 45 x 25 cm nicht überschreiten. Gefährliche Güter (Feuerzeuggas, Butangasbehälter, Nassbatterien, Quecksilber, Säuren, Munition, Feuerwerkskörper, Gift, Bleichmittel, Peroxide, magnetische Materialien usw.) dürft Ihr weder persönlich noch im Gepäck mitführen. Spitze Gegenstände (wie Messer, Scheren, usw.) und Waffenattrappen gehören nicht ins Handgepäck. Bitte verpackt diese Sachen im Koffer.
- Auch im Zeitalter computergesteuerter Gepäckleitwege und bei aller Sorgfalt des Abfertigungspersonals an den Flughäfen sind Kofferverluste oder Kofferbeschädigungen leider nicht auszuschließen. Nach den international gültigen Bestimmungen seid Ihr verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung eines Gepäckstückes sofort der Fluggesellschaft oder deren Vertreter zu melden, damit diese(r) Eure Beanstandungen in schriftlicher Form auf einem P.I.R. (Property Irregularity Report) festhält. Der P.I.R. ist die Grundlage Eurer Ersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft/Versicherung.
- Ohne P.I.R. könnt Ihr Ersatzansprüche verlieren…übrigens – evtl. benötigte Medikamente, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck. Eine Haftung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Bitte findet Euch mindestens 1 ½ Stunden vor dem Abflug am Schalter der Fluggesellschaft ein, die in Eurem Flugschein angegeben ist (Beachtet die Abflugtafeln am Flughafen).
Gefährliche Gegenstände im Passagiergepäck
Aus Sicherheitsgründen darf das Reisegepäck folgende Artikel oder Stoffe nicht enthalten:
- Aktentaschen oder Sicherheitsköfferchen mit installierten Alarmvorrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und/oder pyrotechnisches Material, Explosivstoffe, Munition, Feuerwerke und Leuchtraketen
- Gase, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige, wie z.B. Camping-Gas und Aerosol
- Entflammbare flüssige Stoffe, wie Feuerzeugfüllung, Farben und Verdünner
- Entflammbare feste Stoffe (wie Streichhölzer) und andere leicht entflammbare Materialien, Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, welche in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
- Oxydierende Stoffe, wie Bleichpulver und Peroxyde
- Giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger
- Radioaktive Materialien
- Ätzendes, wie Quecksilber, was in Thermometern enthalten sein kann, Säuren, Alkali und Batterien, nassgefüllt mit Batterieflüssigkeit
Elektronische Geräte an Bord
Aus Sicherheitsgründen dürfen die folgenden elektronischen Geräte während des gesamten Aufenthaltes im Flugzeug nicht benutzt werden:
- Geräte, die elektromagnetische Wellen senden
- Mobiltelefone (inkl. Satellitentelefone) + Sprechfunkgeräte
- Funkfernsteuerungen (z.B. für Spielzeug)
- Bildschirmgeräte mit Kathodenstrahl-Bildröhre
- Drahtlose Computer-Maus + PC Drucker
- CD-Brenner und Mini-Disk-Recorder (im Aufnahmebetrieb)
- Rundfunkempfänger und Stereoanlagen
- Taschenradios + Fernsehempfänger + Telemetrie-Einrichtungen
Andere elektronische Geräte, wie z.B. Laptops dürfen nach den entsprechenden Bord-Ansagen nur außerhalb der Start- und Landephasen eingeschaltet sein.
Annahmeschluss
Auf allen Hin- und Rückflügen ist eine Meldeschlusszeit von 90 Minuten zu beachten. Falls Ihr Euch zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht zur Abfertigung gemeldet habt, ist die Fluggesellschaft berechtigt, über Euren Sitzplatz anderweitig zu verfügen.
Neue Handgepäckbestimmungen
Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta, Suppen, Getränke, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, Mascara) dürfen nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden. Zugelassen sind Behälter bis max. 100 ml Fassungsvermögen, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren Plastikbeutel von max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Fluggast ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er von Euch zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Bitte beachtet, dass nur wieder verschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss). Ausnahmen: Medikamente und Spezialnahrung, die Ihr während des Fluges an Bord benötigt. Ihr müsst diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und erforderlichenfalls in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit nachzuweisen. Duty Free Waren, die Ihr am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft habt, dürft Ihr mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum sowie der Verkaufsort festgehalten sind.