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OLA-Hotline Mo.-Fr. 9-17 Uhr und Samstag 9-12 UhrD +49-8153-908 760 A +43-2773-430 39 team@ola-sportreisen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Reisegast,
bitte schenke diesen Reisebedingungen Deine Aufmerksamkeit, denn Du sollst wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Du uns gegenüber eingehst. Mit Deiner Buchung erkennst Du diese Bedingungen an, die die Vorschriften des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a - m BGB ergänzen.

Wichtige Hinweise und Informationen:

IN ERGÄNZUNG ZU DEN AUF DER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG/RECHNUNG BEKANNT GEGEBENEN INFORMATIONEN DÜRFEN WIR EUCH ALS EUER REISEVERANSTALTER AUF FOLGENDES HINWEISEN:

  • Sofern auf Eure Buchungsbestätigung / Rechnung nicht abweichend angegeben ist die von Euch gebuchte Pauschalreise im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Gerne lassen wir Euch auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Eurer Bedürfnisse zukommen.
  • Als Reisende(r) könnt ihr vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer von uns verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Soweit Eure Buchungsbestätigung / Rechnung hierzu keine abweichenden Angaben oder Pauschalen enthält, finden hierbei, die am Ende der Allgemeinen Zahlungs- und Reisebedingungen bekanntgegebenen Pauschalen, Anwendung.
  • Wir empfehlen Euch den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
  • Wir sind für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und im gesetzlich festgelegten Rahmen zum Beistand verpflichtet, wenn Ihr Euch als Reisende(r) in Schwierigkeiten befindet.
  • Den Namen der Kundengeld-Versicherung sowie dessen Kontaktdaten, Anschrift und Ort der Niederlassung entnehmt Ihr bitte dem Eurer Buchungsbestätigung / Rechnung anhängenden Sicherungsschein.
  • Angaben (Namen, Anschrift, Telefon, E-Mail, ggf. Fax-Nr.) zu unserem Vertreter vor Ort oder der Kontaktstelle, an die Ihr Euch wenden können, um schnell mit uns Verbindung aufzunehmen, wenn Ihr als Reisende(r) Beistand benötigt oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen möchtet, entnehmt Ihr bitte den Euch in der Regel ca. 2 Wochen vor Reisebeginn zugehenden Reiseunterlagen.
  • Ihr seid als Reisende(r) verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Dazu bitte eine E-Mail an: hilfe@ola-sportreisen.de
  • Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch nehmen wir an solchen Streitbeteiligungsverfahren teil.
  • Ihr seid als Reisende(r) berechtigt, den Vertrag auf eine(n) andere(n) Reisende(n) zu übertragen. Bitte beachtet dazu auch die korrespondierenden Regelungen in unseren allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen.

I. Buchungsabschluss

  1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anmeldung oder der Anmeldung über Internet/Email bietest Du uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung unter der Bedingung zustande!
  2. Reisebüros treten nur als Vermittler des Reisevertrages zwischen Dir und OLA auf. Die Reisebüros sind nicht ermächtigt, den Inhalt des Angebots von OLA abzuändern oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

II. Zahlung d. Reisepreises/Anzahlung

  1. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20 % zu zahlen. Reiseteilnehmer sowie die Kosten für eine Reiseversicherung in voller Höhe, falls abgeschlossen, fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig. Zahlungen per Kreditkarten Mastercard und Visa sind leider nur noch nach Absprache möglich!
  2. 2. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies, nach einer Mahnung, zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadensersatz in Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nach V. 1.
  3. Für den Fall der Insolvenz haben wir entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen sichergestellt, dass der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen. Du hast bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen tourVERS Touristik- Versicherungs- Service- GmbH | Borsteler Chaussee 51 | 22453 Hamburg. Den Sicherungsschein erhältst Du mit der Reisebestätigung.

III. Vertragliche Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf www.ola-sportreisen.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibungen, unserem Angebot und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisegast zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht. Die im Internet enthaltenen Angaben sind grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.

IV. Flugrückbestätigung

Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen wesentlich im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung und Fluggeräten sind teilweise nicht vermeidbar. Ihr seid daher verpflichtet, 3, spätestens 2 Tage vor Rückflug bei der örtlichen Reiseleitung von OLA den genauen Zeitpunkt des Rückflugs und den Rückflug bestätigen zu lassen. Auf die diesbezüglich ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen wird verwiesen. Eure Ansprüche bei unzumutbaren Leistungsänderungen bleiben unberührt.

V. Preisänderungen

  1. OLA Sportreisen GmbH ist berechtigt den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar nach Vertragsabschluss die nachfolgenden Preisbestandteile aufgrund unkalkulierbarer Umstände, die von OLA nicht zu vertreten sind, erhöhen oder neu entstehen: Devisen- Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben wie z. B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
  2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in Ziffer IV.1. genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. OLA ist verpflichtet, Euch auf Anforderung, Gründe und Umfang der Preiserhöhungen zu belegen.
  3. OLA hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Ab dem 20. Tag ist die Erhöhung nicht mehr möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so seid ihr berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche, aus unserem Angebot, ohne Mehrpreis anzubieten. Ihr seid verpflichtet den Rücktritt und das Recht auf eine Ersatzreise unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber – OLA Sportreisen GmbH - geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
  4. Airlines können binnen kurzer Frist die Entgelte für Sportgepäck ändern. OLA ist dafür nicht verantwortlich und ihr müsst die neuen Bestimmungen und Entgelte akzeptieren. Dies gilt auch bei Zahlung der Gebühren am Check-In.

VI. Rücktritt vor Reisebeginn/Umbuchung

  1. Bei Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann OLA anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen.

    Für alle Reisen bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 25 %.

    44 bis 22 Tage vor Reiseantritt: 40%

    21 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50%

    14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 70%

    6 bis 1 Tage vor Reiseantritt: 90%

    Nichtantritt der Reise (NO-SHOW) 95%

    Erhöhte Storno-/Umbuchungsgebühren: Sollte die Reise über einen Fremdveranstalter gebucht sein tritt die OLA Sportreisen GmbH nur als Vermittler auf und es können erhöhte Storno- bzw. Umbuchungsgebühren entstehen. Bei der Buchung eines Flug-Specials können die Storno- bzw. Umbuchungsgebühren vor Antritt der Reise deutlich höher ausfallen! Dies gilt insbesondere auch bei Reisen mit Linienflügen!

    Bitte beachtet:Bei den meisten Airlines ist das bereits angemeldete Sportgepäck sowie gebuchte Sitzplatzreservierungen nicht mehr erstattungsfähig.

    Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Stichtag für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei OLA. Euer Recht, nachzuweisen, dass OLA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist, bleibt unberührt.

  2. Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von bis zu 120 € bzw. die tatsächlich entstandenen Kosten. Spätere Umbuchungen behandeln wir wie einen Rücktritt (Storno) mit Neuanmeldung. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskosten-versicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.

  3. Bis Reisebeginn könnt Ihr verlangen, dass eine Ersatzperson in Eure Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, soweit dies technisch-organisatorisch für uns durchführbar ist.

    Namensänderungen sind grundsätzlich möglich. Ausnahme: Bei Linienflügen oder Flüge zum Sondertarif gebucht.

    Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sonst können wir widersprechen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Ihr als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 120 € verlangen. (Dies je nach Fluggesellschaft - wir berechnen nur die uns entstehenden Kosten.)

VII. Mindestteilnehmerzahl

Wir können bis zum 14. Tag vor Reisebeginn die Reise absagen, wenn die im Internet angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ihr könnt dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Ihr habt dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Abgabeerklärung geltend zu machen. Macht Ihr von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhaltet Ihr den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Gegen einen Aufpreis, den Ihr akzeptieren könnt, können wir die Reise trotzdem durchführen.

VIII. Versicherungen

Wir empfehlen die Buchung folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht u. Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland. Wir beraten euch gern!

IX. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters

  1. Die vertragliche Haftung von OLA Sportreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder OLA für einen Euch entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Die Haftung von OLA Sportreisen auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf 37.500 € pro Teilnehmer und Reise beschränkt, für Sachschäden bis 2.000 € haftet OLA Sportreisen uneingeschränkt.
  3. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, wie das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
  4. Die Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und kein Körperschaden ist, je Person und Reise auf 2.000 € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken.

X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, habt ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn ihr es nicht schuldhaft unterlasst, den aufgetretenen Mangel während der Reise unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bitte dafür mail an: hilfe@ola-sportreisen.de (24 Stunden rund um die Uhr).

    OLA Sportreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir empfehlen, Ansprüche in eigenem Interesse schriftlich geltend zu machen.
  2. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten.
  3. Leistet OLA nicht innerhalb einer von Euch bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so könnt Ihr selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn OLA die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein bei Euch vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.

XI. Anspruchsstellung; Ausschlussfrist; Verjährung

  1. Schadenersatzansprüche des Reisenden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzansprüche von OLA verjähren nach sechs Monaten ab dem Reiseende. Für Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
  2. Eine Abtretung von Ansprüchen, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen.

XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  1. Wir unterrichten Euch vor Vertragsschluss über die notwendigen Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
  2. Ihr solltet Euch über Infektions- und Impfschutz sowie über andere Maßnahmen zur Prophylaxe rechtzeitig informieren, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
  3. Für die Beschaffung der Reisedokumente seid Ihr grundsätzlich alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben. Sollten trotz der erteilten Informationen, Einreisevorschriften einzelnen Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Euch mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

XIII. Unwirksamkeit und Gerichtsstand, Gültigkeit der Angaben im Internet

  1. Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen
  2. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Dies gilt ausdrücklich auch für Buchungen von Österreichischen Staatsbürgern!
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute ist unser Firmensitz. Für Klagen von OLA gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz maßgebend.

OLA SPORTREISEN GMBH
Dahlienweg 4 - DE-82237 Wörthsee